ÖBIB : Amt für proportionale Beteiligungsverwaltung

Heute war es also soweit: Aus der Österreichischen Industriebeteiligungen AG wurde per Abstimmung im Nationalrat die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH. Ein großer Wurf ist die Gesetzesänderung nicht. Statt einer tiefgreifenden Reform der Strukturen wurde nur eine Neuaufstellung der Organe beschlossen. Deren neue Funktion: Dem Staat wieder Zugriff auf die Beteiligungsholding zu verschaffen.

Dass das ÖBIB-Gesetz eine Enttäuschung ist, war zu erwarten. Denn die Debatte im Vorfeld war von ähnlich geringer Qualität wie die Novelle des Gesetzes.

Sozialdemokraten und Grüne mokierten sich über den Klüngel im Kontrollgremium. Die im ÖIAG-Gesetz aus dem Jahr 2000 festgelegte Selbsterneuerung des Aufsichtsrates führe dazu, dass dort nach einigen Perioden nur noch Persönlichkeiten säßen, die den Job aus strategischem unternehmerischem Eigeninteresse statt aus hehren staatsbürgerlichen Motiven ausführten. Eine Häufung an Automobilzulieferern im Gremium diente als Beleg für den Befund.

Die ÖVP stimmte in den Chor der Kritiker mit ein – aber mit anderem Fokus. Wie Ex-ÖIAG-Aufsichtsratschef Peter Mitterbauer im Interview mit INDUSTRIEMAGAZIN anmerkt, wurden die Finanzminister in seiner Amtszeit tatsächlich erst nach der Wahl der Aufsichtsräte über die neuen Personalia informiert. In einer an Dramatik kaum zu überbietenden Anfragebeantwortung vor dem österreichischen Parlament stellte Ex-Finanzminister Michael Spindelegger im Vorjahr fest, er, der Eigentümervertreter, hätte „nach der bestehenden Gesetzeslage keinerlei Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG zu beeinflussen“.

Eine Gesetzesänderung musste also her. Da traf es sich außerordentlich gut, dass sich mit Siegfried Wolf gerade ein höchst umstrittener Aufsichtsratschef „selbsterneuert“ hatte. Ein Mann mit einer für viele Österreicher befremdlichen Distanz zu Demokratie und alarmierender Nähe zum geopolitisch verhaltensoriginellen russischen Präsidenten Wladimir Putin.

Doch leider, es kam, wie es der gelernte Österreicher seit Jahren bei fast allen Gesetzesvorhaben beobachten muss: Das Feilschen der beiden Großkoalitionäre wurde zum Stolperstein für eine Reform, die diesen Namen auch verdient. Der eigentlichen Eigentümer der ÖBIB, der Steuerzahler, bleibt weiterhin uninformiert - es existiert noch immer kein verpflichtendes, transparentes Berichtswesen gegenüber den gewählten Volksvertretern im Parlament. Und der wahre Eigentümer der ÖBIB, der Steuerzahler, bleibt auch ohne Mitspracherecht. Denn der zukünftige Aufsichtsrat wird von einem Nominierungskomitee, das aus einem roten und einem schwarzen Staatssekretär besteht, beschickt. Das direkte Weisungsrecht des Finanzministers gegenüber der ÖBIB-Geschäftsführung kann überides als sicherer Nieten-Magnet gelten: Welcher fähige Manager will sich einen politisierten Job mit direktem Zugriff von Staatssekretären denn in Zukunft antun?

Spannend wäre eigentlich auch eine offene Debatte über Sinn und Unsinn einer Zusammenführung des gesamten Tafelsilbers der Republik unter dem Dach der ÖBIB gewesen. Hätten Synergien gehoben werden können? Saure, parteipolitische Spielwiesen trocken gelegt werden können? Eine Professionalisierung im Management herbeigeführt werden können? Die scheidende ÖIAG-Mannschaft hat 37 Objekte – von der Asfinag über die Bundesforste bis hin zur EVN und dem Verbund - für eine Übernahme unter das Dach der Bundesholding identifizert. Aber angesichts der Geburt eines Proporzapparates vom Zuschnitt der früheren Industrieholdings ist es wohl auch besser so. Ämter für proportionale Beteiligungsverwaltung sind Asfinag, Bundesforste & Co. auch jetzt schon.