Fracking : Deutsches Fracking-Gesetz steht vor dem Scheitern

In Kreisen der Fraktionen wurde aber Skepsis geäußert, ob es dazu überhaupt noch kommt. Beide Seiten machten sich gegenseitig für das Scheitern verantwortlich. Unions-Vize-Fraktionschef Georg Nüßlein sagte, der Gesetzesentwurf hätte "strengste Umweltstandards" vorgesehen. Er setze darauf, dass Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nun für die von ihnen erarbeiteten Regelungen auch in den eigenen Reihen werben würden. SPD-Experte Matthias Miersch sagte, Gründlichkeit gehe vor Schnelligkeit. Die Union sei nicht bereit gewesen, die Zahl der Probebohrungen zu beschränken.

Die Opposition nannte Fracking in Deutschland überflüssig und gefährlich. Statt das Gesetz zu verschieben, sei ein generelles Fracking-Verbot nötig, forderten Linke und Grüne. Der Wirtschaftsflügel der Union pochte dagegen darauf, dass zumindest Forschung und Erprobung unter strengen Umweltauflagen möglich sein müsse. "Wir können uns keine Technologiefeindlichkeit erlauben", sagte Wirtschaftsexperte Joachim Pfeiffer. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) warf der Koalition vor, sie mache sich zum Spielball künstlich erzeugter Ängste. "Die Risiken der Förderung sind beherrschbar, die Vorteile enorm", sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Mair.

Nach derzeitiger Rechtslage ist unkonventionelles Fracking wie in den USA, also das Aufbrechen von Gestein in flacheren Gesteinsschichten unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien, in Deutschland möglich. Wegen des Widerstands von Bürgerinitiativen und des in Aussicht gestellten Gesetzes wurden aber praktisch keine Bohrungen mehr genehmigt. Dies trifft auch das seit vielen Jahren in Niedersachsen angewandte konventionelle Fracking in tiefen Gesteinsschichten.

Der Gesetzesentwurf von Hendricks und Gabriel sieht eine Verschärfung des Berg- und des Wasserrechts vor. In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung generell untersagt. Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein in weniger als 3000 Metern Tiefe sind laut Entwurf zwar grundsätzlich verboten. Nach erfolgreichen Tests unter wissenschaftlicher Begleitung und dem Ja eines Expertengremiums könnte demnach aber ab 2019 kommerzielles Fracking in Einzelfällen erlaubt werden.

Strittig war neben der festen Grenze von 3.000 Metern zuletzt vor allem der von der SPD geforderte Parlamentsvorbehalt. Der Bundestag hätte danach bei kommerziellen Bohrungen das letzte Wort gehabt. Das lehnte die Union aber als unpraktikabel ab.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatten das FDP-geführte Wirtschafts- und das CDU-geführte Umweltministerium einen Gesetzesvorschlag unterbreitet. Auch auf diesen konnten sich letztlich die Koalitionsfraktionen aber nicht verständigen, sodass das Vorhaben scheiterte. (apa/Reuters)