Kartell : Gericht weist Millionen-Klage Thyssens gegen Ex-Manager teils ab

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wies die Schadenersatzklage von ThyssenKrupp auf Erstattung einer Kartellstrafe von 191 Millionen Euro durch den früheren Bereichsvorstand Uwe Sehlbach zurück.

Unternehmen könnten sich Bußgelder nicht einfach von Managern erstatten lassen, befand das Gericht. Es ließ aber Revision beim Bundesarbeitsgericht zu. Mit Blick auf Schadenersatz von mindestens 100 Mio. Euro, den ThyssenKrupp wegen der überteuerten Schienen der Deutschen Bahn gezahlt hatte, setzte das Arbeitsgericht den Rechtsstreit aus. Es will erst einen möglichen Strafprozess gegen den Ex-Manager vor dem Landgericht Bochum abwarten. Sehlbach streitet alle Vorwürfe ab.

ThyssenKrupp möchte vor das Bundesarbeitsgericht ziehen

Es könne nicht ohne eine Beweisaufnahme entschieden werden, ob der Ex-Manager "aktiv oder zumindest fahrlässig pflichtwidrig an Kartellabsprachen beteiligt war", teilte das Landesarbeitsgericht weiter mit. Eine Beweisaufnahme würde bei einem Prozess in Bochum vorgenommen, über den das dortige Landgericht aber noch entscheiden muss.

ThyssenKrupp wird Anwalt Knut Müller zufolge wohl gegen die Entscheidung des Gerichts mit Blick auf die Kartellstrafe vorgehen. Es sei "sehr wahrscheinlich", dass der Konzern vor das Bundesarbeitsgericht ziehen werde. Seine Beteiligung am Schienenkartell war ThyssenKrupp teuer zu stehen gekommen. In den Jahren 2012 und 2013 hatte das Kartellamt Bußgelder in einer Höhe von 103 Mio. Euro sowie 88 Mio. Euro wegen rechtswidriger Absprachen verhängt. ThyssenKrupp hatte zudem deutlich über 100 Mio. Euro Schadenersatz an die Deutsche Bahn gezahlt.

ThyssenKrupp-Anwalt Müller warf Sehlbach vor Gericht vor, sich an den Absprachen beteiligt und so seine Pflichten verletzt zu haben. Es habe bei ThyssenKrupp zwar eine "lange Tradition von Kartellabsprachen" gegeben, ihm selbst seien Absprachen aber nicht bekannt gewesen, sagte dagegen Sehlbach. ThyssenKrupp betonte, das Gericht sehe die vom Konzern angenommene Pflichtverletzung als schlüssig an - sonst hätte das Gericht die Klage ganz abweisen müssen. ThyssenKrupp-Chef Heinrich Hiesinger hatte dem Konzern in der Folge von Kartellverstößen und Korruptionsvorwürfen eine neue Unternehmenskultur verordnet. (APA/Reuters)