Stahlhandel : Illegale Preisabsprachen: "Keine Ermittlungen" bei Neumüller und Köllensperger

In der Causa um illegale Preisabsprachen im Stahlhandel sei das oberösterreichische Neumüller nicht involviert gewesen, sagte Johann Neumüller, der Geschäftsführer des Stahlunternehmens, gegenüber dem INDUSTRIEMAGAZIN. Es gebe "keine Ermittlungen, keinen Beschuldigtenstatus, keinen Kronzeugenstatus und keine Hausdurchsuchung" so Neumüller.

Es habe Voruntersuchungen gegeben, bestätigt Neumüller, diese hätten jedoch alle Branchengrößen betroffen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits eine schriftliche Bestätigung formuliert, wonach dem Unternehmen kein Beschuldigtenstatus zukommt. Ob Neumüller selbst oder ein Mitarbeiter an den kolportierten monatlichen Treffen, die letztlich zu den Ermittlungen führten, teilgenommen hat, wolle man jedoch "nicht kommentieren".

Illegale Preisabsprachen seit 2012

Auch gegen das Tiroler Unternehmen Köllensperger sollen keine Ermittlungen laufen, wie der Geschäftsführer Rainer Köllensperger dem INDUSTRIEMAGAZIN erklärt. Eine Bestätigung der BWB gibt es bereits. Die Wettbewerbshüter der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) haben laut einem Medienbericht mehrere österreichische Stahlhändler beim Kartellgericht angezeigt. Es gehe um illegale Preisabsprachen seit 2012. Die Chefs von Frankstahl, Weyland, Mechel, Eisen Wagner, Filli Stahl und Großschädl – insgesamt also fast der gesamte Handelsmarkt – sollen seit Mitte 2012 monatlich zusammengekommen sein.

Unstimmigkeiten in der Runde ließen die Bestrebungen auffliegen: Zwei der Beteiligten Unternehmen beriefen sich, so heißt es, auf die Kronzeugenregelung und meldete die Treffen bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Ob es tatsächlich zu wirksamen Preisabsprachen gekommen ist – und ob Kunden geschädigt wurden, ist noch nicht klar. Gegenüber Industriemagazin will die BWB weder die konkreten Unternehmen noch eventuellen Schaden beziffern.

In der Causa um die illegalen Preisabsprachen sollen jedoch bisher Hausdurchsuchungen durchgeführt worden sein. Wie hoch (immer im Falle einer Verurteilung) die beantragten Bußgelder sein könnten, ist unklar: Seit seiner Einführung der Kronzeugenregelung sind 55 Anträge in Bezug auf illegale Preisabsprachen bei der BWB eingelangt, aktuell laufen 14 Verfahren. Das höchste verhängte Bußgeld belief sich im Jahr 2008 im Falle des Aufzugskartells auf 75,4 Millionen Euro. (mato)

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