Kartell : Schienenkartell-Prozess startet nach vier Jahren

Vier Jahre nach der Aufdeckung des Schienenkartells startet vor dem Bochumer Landgericht demnächst das erste Strafverfahren in dem spektakulären Fall. Ab dem 4. Mai werde vor der sechsten großen Strafkammer (AZ:6 KLS 3/14) zunächst der Prozess gegen sieben der insgesamt 14 Angeklagten eröffnet, berichtete ein Sprecher des Bochumer Landgerichts. Insgesamt seien acht Fortsetzungstermine bis Ende Juni angesetzt. Mit dem Verfahren gegen die restlichen sieben Angeklagten werde in der zweiten Jahreshälfte gerechnet.

Das vorangegangene Kartellverfahren war 2011 durch einen Kronzeugenantrag des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine ins Rollen gekommen. Bei dem nun im Frühjahr startenden Strafverfahren müssen sich insgesamt sechs ehemalige und aktuelle Voestalpine-Mitarbeiter und ein ehemaliger Beschäftigter von ThyssenKrupp verantworten.

Dabei geht es um verbotene Preisabsprachen unter Schienenherstellern etwa zulasten der Deutschen Bahn. Das Gesetz sieht für verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen eine Geldstrafe oder auch eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Nach Angaben von Voestalpine sind fünf der sechs Angeklagten auch noch aktuell in dem Unternehmen beschäftigt. Alle Betroffenen hätten die kartellrechtlichen Vorwürfe "grundsätzlich eingeräumt", teilte ein Voestalpine-Sprecher mit. Das österreichische Unternehmen habe von Anfang an mit den Behörden in vollem Umfang kooperiert, hieß es.

Zu den Angeklagten zählen unter anderem auch mehrere ehemalige ThyssenKrupp-Mitarbeiter, gegen die das Unternehmen mittlerweile auch zivilrechtlich vorgeht. Das Bundeskartellamt hatte zuvor das Verfahren mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe abgeschlossen. Thyssenkrupp hatte daraufhin eine Schadenersatzklage auf Erstattung einer Kartellstrafe von 191 Millionen Euro durch den früheren Bereichsvorstand Uwe Sehlbach gefordert, die das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf zurückwies.